Gefährliche Mogeleien bei der Pendlerpauschale
Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Falsche Angaben zur Entfernung bei Arbeitswegfahrten können unter gewissen Umständen als Steuerhinterziehung gewertet werden. "Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können in der Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer und Arbeitstag steuerlich geltend gemacht werden", so Jörg Strötzel, ...