Vorteilhafte Regelung für Eltern von Azubis
Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Seit 2010 sind die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in tatsächlicher Höhe abziehbar. Steuerlich werden sie prinzipiell beim Versicherungsnehmer berücksichtigt. Daher sind die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die Eltern als Versicherungsnehmer für ein Kind leisten, nicht beim ...