Krankenversicherte aufgepasst: Abziehbarkeit der Krankheitskosten bei Verzicht auf Erstattungszahlungen der Krankenversicherung gefährdet
Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Krankheitskosten wie z.B. die Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Medikamenten, eine Brille oder Zahnarztrechnungen etc. können als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd angesetzt werden, wenn der Betroffene ...