COVID-19: Krankschreibungen nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt: Tipps für Versicherte
Mainz (ots) - Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit bis maximal sieben Tage erhalten. Diese Regelungen gelten auch für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes. Ein Besuch ...