Kein Zusatznutzen für Donanemab: Was der Beschluss bedeutet
Düsseldorf (ots) - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dem Alzheimer-Medikament Donanemab (Handelsname: Kisunla) keinen Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie attestiert. Grundlage ist die Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Der Beschluss bildet die Basis für die Preisverhandlungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und dem Hersteller. ...