ePA 3.0: Jetzt gilt’s!
EPA 3.0: Jetzt gilt’s! Ab Mittwoch (1. Oktober) sind die Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Kliniken verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen und Dokumente wie Arztbriefe oder Laborbefunde dort zu speichern. Dazu erklärt Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg: „Was lange währt, muss endlich gut werden: Die elektronische Patientenakte wird fester Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung. Wir haben in den vergangenen ...