HZA-OS: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus Damme; 2100 Euro Geldstrafe für rund 244 Euro zu viel erhaltene Leistungen
Osnabrück (ots) - Siebzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 2100 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Vechta für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück und der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog ...