Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundespolizeiinspektion Klingenthal mehr verpassen.

Bundespolizeiinspektion Klingenthal

BPOLI KLT: Per Haftbefehl Gesuchter ohne Fahrerlaubnis, mit nicht zugelassenem Pkw und gestohlenen Kennzeichen unterwegs

Plauen (ots)

Ein 33-jähriger Mann befindet sich seit heute Morgen in der Justizvollzugsanstalt Zwickau und verbüßt dort eine dreimonatige Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wozu ihn das Amtsgericht Dresden im vergangenen Jahr verurteilt hatte.

Bundespolizisten erstatteten gegen den derzeit wohnsitzlosen gebürtigen Meißner - der auch mittels zweier Aufenthaltsermittlungen gesucht wurde - erneut Strafanzeige wegen desselben sowie weiterer Delikte.

Zuvor hatten die Einsatzkräfte gegen 03:00 Uhr auf der BAB 72 zwischen den Anschlussstellen Plauen Ost und Plauen Süd die Kennzeichen eines VW Passat im polizeilichen Fahndungssystem überprüft und festgestellt, dass diese als gestohlen registriert waren. Bei der daraufhin erfolgten Kontrolle auf der Tank- und Rastanlage Vogtland-Nord konnten die Beamten weiterhin ermitteln, dass gegen den Beschuldigten als Fahrer des Wagens ein Haftbefehl wegen der eingangs erwähnten Verurteilung vorliegt, er über keine Fahrerlaubnis verfügt, die Kennzeichen nicht zu dem Fahrzeug gehören und kein Pflichtversicherungsschutz für den Pkw besteht.

Rückfragen bitte an:

Eckhard Fiedler
Bundespolizeiinspektion Klingenthal
Telefon: 037467-281105 Mobil: 0151/649 748 47
E-Mail: bpoli.klingenthal.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_pir

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Klingenthal, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Bundespolizeiinspektion Klingenthal
Weitere Meldungen: Bundespolizeiinspektion Klingenthal
  • 02.12.2019 – 13:43

    BPOLI KLT: 24-Jährigen im Hauptbahnhof Zwickau verhaftet

    Zwickau (ots) - Einen 24-jährigen Berliner verhafteten Bundespolizisten am gestrigen Sonntagmittag im Hauptbahnhof Zwickau. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor, wie die Kontrolle des Mannes ergab. Bereits vor über zwei Jahren hatte ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt, der daraus resultierende Gesamtbetrag von 450 Euro war jedoch noch nicht ...