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Rheinische Post: Kommentar: Haftbefehl gegen die Hintermänner

Düsseldorf (ots)

Es ist dreist, dass der Schweizer Geheimdienst den zwielichtigen Sicherheitsexperten Daniel M. dafür bezahlt hat, NRW-Finanzbeamte als Informanten anzuheuern. Denn egal, ob dem 54-jährigen Ex-Polizisten das Anheuern eines Verräters wirklich gelungen ist oder er die 60.000 Euro für andere Zwecke genutzt hat, unser Nachbarland entlarvt die Bekenntnisse zu dem ab 2018 geltenden offenen Austausch über Kontodaten als Lüge. Politik und Steuerfahnder müssen wachsam bleiben. Unsere Justiz sollte aber auch die vier namentlich bekannten Hintermänner aus der Schweiz zur Fahndung ausschreiben. Das wäre auch eine gute Antwort darauf, dass die Schweiz 2012 drei NRW-Steuerfahnder auf die Fahndungsliste gesetzt hat, weil sie das eidgenössische Bankgeheimnis durch den Kauf von Steuer-CDs gebrochen hätten. Das sorgte zwar bei deutschen Fahndern für Spott, weil der Haftbefehl nur in der Schweiz galt, ist aber eine gute Anregung. Denn wenn unsere Justiz Haftbefehle ausstellt, gelten die europaweit. Jüngst erklärte der Chef des Schweizer Geheimdienstes, wie er den Job sieht: "Nachrichtendienstliche Arbeit ist kein Streichelzoo." Das sollen seine Kollegen merken.

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