Deutsches Institut für Menschenrechte
Abweisung der Klage gegen das Textilunternehmen KiK: Deutsche Unternehmen müssen für Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten gerichtlich belangt werden können
Berlin (ots) - Das Landgericht Dortmund hat heute die Zivilklage von pakistanischen Angehörigen und Überlebenden eines Brands in einer Zulieferfabrik des deutschen Textilunternehmens KiK abgewiesen. Grund für die Abweisung war Verjährung nach pakistanischem Recht. Dazu erklärt Michael Windfuhr, ...