Unterhaltspflicht im Pflegefall: Kinder haften für ihre Eltern
München (ots) - Kinder müssen Unterhalt an ihre Eltern zahlen, selbst wenn der Kontakt schon längst abgebrochen ist. Das hat im Februar ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Das Urteil ruft eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in das Bewusstsein der Öffentlichkeit, die vielen nicht bekannt ist: Eltern und Kinder müssen füreinander finanziell einstehen und sind einander ...