Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V.
Das Höflichkeits-Recht bleibt unbestritten: Geschlechtergerechte Sprache - Empfehlungen des Arbeitskreises Umgangsformen International (AUI)
Hamburg (ots) - Auch wenn laut Urteil des Bundesgerichtshofs Frauen kein einklagbares Recht darauf haben, auf Formularen in der weiblichen Form genannt zu werden, bleibt davon ein anderes unbenommen: Das Höflichkeits-Recht. Die Zahl derer, die das nach wie vor anzweifeln oder die sich damit noch gar nicht ...