Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu BGH/Cum-Ex
Stuttgart (ots) - Rechnerisch wurde eine vierköpfige Familie durch die Cum-Ex-Geschäfte mit 1600 Euro belastet, an deren Unzulässigkeit es keine vernünftigen Zweifel geben kann. Denn jedem, erst recht professionellen Kapitalmarkakteuren, muss klar sein, dass eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf die Dividende einer Aktie höchstens einmal erstattet werden kann. Normale Bürger können die gleiche Fahrt zur ...