Neue Rechtslage in Familiensachen: "Das neue FamFG" bei Haufe erschienen
Freiburg (ots) - Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) tritt zum 1. September 2009 in Kraft. Es ersetzt das bisherige FGG sowie die für Familiensachen geltenden Vorschriften in der ZPO, die vollständig aufgehoben sind. Daraus ergibt sich eine völlig neue Rechtslage für alle, die mit ...