Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte
OLG Köln bestätigt eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch den Volkswagen-Konzern
Düsseldorf (ots) - Das Oberlandesgericht Köln bestätigt erneut die Rechtsauffassung der Rechtsanwälte Rogert & Ulbrich, dass die Volkswagen AG den Kläger nach dem von den Anwälten vorgetragenen Tatsachenstoff vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt habe, in dem es die Berufung des Volkswagen-Konzerns als ...