OLG Hamburg: Nutzungsvorteile sind beim Abgasskandal nur bis zum Annahmeverzug des Schädigers anzurechnen
Hamburg (ots) - Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Hinweisbeschluss vom 13.01.2019 - 15 U 190/19 - die überzeugende Auffassung vertreten, dass sich ein Käufer eines abgasmanipulierten Dieselfahrzeugs Nutzungsvorteile ...