Rauchmelderpflicht in Mecklenburg-Vorpommern: Eigentümern kann Bußgeld drohen
Berlin (ots) - In Mecklenburg-Vorpommern sind viele Vermieter verunsichert. Der Grund: Am 30.10. und 31.12.2015 sind Änderungen der Landesbauordnung in Kraft getreten. Sie betreffen die Ausstattung von bestehendem Wohnraum mit lebensrettenden Rauchwarnmeldern. Galt früher eine Parallelverpflichtung für Mieter und Vermieter, ist jetzt nur noch der Eigentümer ...
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