Landgericht Bonn stellt sich ausdrücklich gegen die Urteilsbegründung des OLG Karlsruhe vom 19.09.2013
Ruggell (ots) - Das Landgericht Bonn hat am 25.02.2014 unter Aktenzeichen 8 S 249/13 die Rechtmässigkeit der Nettopolice mit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung für zulässig erachtet. Als spezialisierter Anbieter von Versicherungslösungen mit separater Vergütungsvereinbarung begrüsst die PrismaLife AG ...