Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Als Arbeitnehmer im Ausland tätig?
Neustadt a. d. W. (ots) - - Bei Auslandstätigkeiten hat grundsätzlich der ausländische Staat das Besteuerungsrecht - Ohne Nachweis einer Besteuerung im Ausland wird der Arbeitslohn in Deutschland versteuert - Das könnte nach den Doppelbesteuerungsabkommen verfassungswidrig sein Europa wächst mehr und mehr zusammen. Große Konzerne haben Niederlassungen in vielen Staaten, oft auch in Asien und anderen fernen Ländern. ...