Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
VW akzeptiert im Abgasskandal bei Verjährung Frist von 10 Jahren / Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zu schneller Klage / Dieselskandal noch lange nicht zu Ende
Lahr (ots) - Jetzt ist es auch für VW amtlich: Im Diesel-Abgasskandal ist nichts verjährt. Am Landgericht Kiel haben VW-Anwälte selbst bei einer 2020 eingereichten Klage den üblichen Einwand der Verjährung zurückgezogen. Die 17. Zivilkammer wies am 2. Juli 2020 darauf hin, dass dem Kläger ein ...