RNZ: Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung
Heidelberg (ots) - Noch 2009 winkte der EuGH die Vorratsdatenspeicherung durch - als in Frage stand, ob die EU dafür eigentlich zuständig sei. Das erstaunliche Urteil: Ja, denn die "VDS"-Richtlinie diene nicht der Verbrechensbekämpfung, sondern dem Binnenmarkt. Nun kippt der EuGH das Gesetz - weil die EU nicht gleich eine grundrechtskonforme Ausgestaltung im Detail festlegte. Bislang galt, dass dies Sache der Staaten ...