Mitteldeutsche Zeitung zu Cum-Ex
Halle/MZ (ots) - Die Richter haben die Cum-Ex-Deals nun jedoch dort einsortiert, wo sie hingehören: Bei den Straftaten. Wer nicht gezahlte Kapitalertragsteuern für eine Anrechnung und Erstattung beim Finanzamt anmeldet, nutzt kein Schlupfloch, sondern tut etwas Illegales. Dass die Behörden das Treiben zunächst nicht bemerkten, ändert daran nichts - zumal die Verwirrung durch die Täter absichtlich erzeugt wurde. Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. Weil das so klar ...