Außergerichtliche Scheidung: EU-weite Anerkennung
Berlin (ots) - Eine Scheidung in einem EU-Mitgliedsstaat in einem außergerichtlichen Verfahren muss in den anderen EU-Staaten anerkannt werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof klar. 2013 hatte das Paar geheiratet. Die Frau hatte die deutsche und italienische Staatsbürgerschaft, der Mann die italienische. 2018 ließen sie sich in einem außergerichtlichen Verfahren nach italienischem Recht scheiden. Die ...