Gehörschäden sind nicht heilbar - Gesetzliche Unfallversicherung zum Tag gegen Lärm
Berlin (ots) - Ein einmal erworbener Gehörschaden ist nicht heilbar. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Tages gegen den Lärm am 16. April hin. Langjährige, hohe Geräuschpegel können die Haarzellen im Innenohr zerstören, die sich nicht neu bilden. Auch ein Hörgerät ist bei Lärmschwerhörigkeit kein Allheilmittel, ...