LNG-Terminal Rügen: Presseerklärung des Bürgermeisters der Gemeinde Ostseebad Binz zum heute ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
Binz (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag der Gemeinde Ostseebad Binz als unzulässig mit der Begründung abgewiesen, dass die Antragstellerin zu weit von dem LNG-Terminal entfernt läge. Die gesamten umfangreichen Störfallrisiken, zum Beispiel bei einem Brand auf einem der drei Schiffe, wurden vom ...