Sozial Vermieter begrüßen Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts zum Volksbegehren „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“
120/2023 Das Hamburgische Verfassungsgericht hat entschieden, dass das Volksbegehren „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ nicht durchgeführt werden darf. Der Entscheidung des Gerichts zufolge ist die Vorlage der Volksinitiative mit höherrangigem Recht nicht vereinbar. Das Begehren sei darauf ...