Home Office ohne Erlaubnis des Arbeitgebers kann zur Kündigung führen
Berlin (ots) - Mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse endet auch am heutigen Mittwoch, den 30. Juli 2021 die sog. "Home Office-Pflicht". Wenn Arbeitnehmer nun jedoch ohne Erlaubnis ihres Arbeitgebers weiterhin von zu Hause arbeiten, riskieren sie eine Abmahnung oder gar fristlose Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses. Auch wenn sie ihre Arbeit weiterhin von zu Hause ...