Der VDEE informiert: Reform der Justizaktenaufbewahrungsverordnung: Aufbewahrung von Testamenten und Nachlassvorgängen ab 2022 von 100 auf 130 Jahre verlängert
Berlin (ots) - Eine langjährige Forderung des Verbandes Deutscher Erbenermittler (VDEE) fand beim Gesetzgeber Gehör: Mit der Neuregelung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung, die seit 2022 gilt, werden Testamentsakten sowie Erbscheine und auch Erbausschlagungen nunmehr 130 Jahre bei den Nachlassgerichten ...