Bundesgerichtshof sieht Nichtberücksichtigung von zukünftigen Sondertilgungsrechten bei Berechnung von Vorfälligkeitszinsen als unwirksam an
Hamburg (ots) - Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 19.Januar 2016 - XI ZR 388/14 - eine formularmäßige Klausel über die Nichtberücksichtigung zukünftiger Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung als unwirksam angesehen. Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale ...