Werbungskostenabzug bei außerbetrieblichen Fortbildungen
Regenstauf (ots) - Für Arbeitnehmer gibt es die sogenannte "Erste Tätigkeitsstätte" im Steuerrecht. Sie stellt eine ortsfeste, betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers dar, der ein Arbeitnehmer zugeordnet ist. Darüber hinaus muss er sie regelmäßig und dauerhaft aufsuchen. Für Studenten, Auszubildende oder Personen in Weiterbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses wird parallel dazu die Bildungsstätte als ...