Lausitzer Rundschau: Vorsicht ist geboten Zum Vorgehen der EU gegen Firmen-Kartelle
Cottbus (ots) - Wenn ein Kartell auffliegt, muss es weh tun. Die beteiligten Unternehmen, die geheim Preise abgesprochen haben, müssen von den Kartellbehörden mit einer Geldstrafe belegt werden, für die ein klares Kriterium gilt: Die Buße muss auf jeden Fall höher ausfallen als die Profite, die sie durch ihr gesetzeswidriges Tun eingefahren haben. Es darf auch ...