Lausitzer Rundschau: Warum nicht mit 14? Zur Diskussion über eine Aufhebung der Altersgrenze beim Wahlrecht
Cottbus (ots) - Vor dem Verfassungsgericht greift eine Gruppe von Jugendlichen derzeit die geltende Altersbegrenzung im Wahlrecht, 18 Jahre, an; eine Stiftung macht dagegen gleichzeitig in der Öffentlichkeit Front. Zu Recht. Mit 14 Jahren sind Jugendliche religions- und strafmündig. Warum sollten sie dann nicht ...