FW-LFVSH: Feuerwehren bieten Informationsblatt über Rauchwarnmelder an
Kiel (ots) - Kiel, 17.08.2005,Nr. 67 Ab April 2005 besteht in Schleswig-Holstein eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen. Durch die Änderung der Landesbauordnung (LBO) für Schleswig-Holstein vom Dezember 2004 wird an § 52 folgender Absatz 7 angefügt: "In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die ...