HZA-LÖ: Geldstrafe für Reinigungsunternehmer aus der Ortenau
Offenburg (ots) - Eine Geldstrafe in Höhe von 13.600 Euro hat das Amtsgericht Lahr mit bereits rechtkräftigem Strafbefehl gegen einen in der Ortenau ansässigen Betreiber eines Gebäudereinigungsunternehmen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in zwanzig Fällen verhängt. Im Verlauf von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des ...