Meldungen von aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmern ab dem 1. Januar 2017 online möglich
Bonn (ots) - Für die Zeit ihrer Tätigkeit sind Arbeitnehmern, die aus dem Ausland entsandt werden, die in Deutschland maßgeblichen Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Mindestlohn oder Mindesturlaub, zu gewähren. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland bzw. Entleiher, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden oder von einem Verleiher mit Sitz im Ausland entleihen, sind ...