Rheinische Post: Die Unvernunft der Tarifpartner
Düsseldorf (ots) - Ein Kommentar von Martin Kessler Ein Streik darf und soll sogar unangenehm sein. Geschützt von Artikel neun des Grundgesetzes ist er ein legitimes Mittel, Tarifforderungen durchzusetzen. Wenn dabei die Volkswirtschaft begrenzt zu Schaden kommt, ist das im Interesse der Tarifautonomie hinzunehmen. Doch ein Recht wahrzunehmen heißt auch, Verantwortung zu zeigen. Daran lassen es die beiden Tarifpartner ...