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Kalb: Kurs zu Bewältigung der Staatsschuldenkrise bestätigt

Berlin (ots)

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsmäßigkeit des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und des Fiskalpakts festgestellt. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

"Das Bundesverfassungsgericht hat den von der Bundesregierung und der christlich-liberalen Koalition eingeschlagenen Kurs zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise in Europa in vollem Umfang bestätigt. Die deutschen Zustimmungsgesetze zum Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und zum Fiskalpakt sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht die herausgehobene Verantwortung und Stellung der gesetzgebenden Körperschaften bei haushaltsrelevanten Entscheidungen sowie bei den Informationsrechten noch einmal hervorgehoben. Die Haushaltshoheit des Deutschen Bundestages ist und bleibt zentrales Element unserer Demokratie. Bei den beiden völkerrechtlichen Vorbehalten geht es lediglich darum, die von der Bundesregierung vertretene Rechtsposition gegenüber den anderen Vertragspartnern wirksam zu machen. Es muss zum einen völkerrechtlich sichergestellt sein, dass das deutsche Haftungsvolumen auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist. Eine Erhöhung des Haftungsvolumens ist nur bei vorheriger Zustimmung des Deutschen Bundestages möglich. Zum anderen dürfen die Regelungen des ESM-Vertrages über die Unverletzlichkeit der Unterlagen des ESM und die berufliche Schweigepflicht aller für den ESM tätigen Personen einer umfassenden Unterrichtung des Bundestages und des Bundesrates nicht entgegenstehen. Ist dies völkerrechtlich abgesichert, ist der Weg für Fiskalvertrag und ESM als wichtige Schritte auf dem Weg zur einer europäischen Stabilitätsunion frei."

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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