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Raiffeisen Bank International AG

EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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23.05.2017

                               E I N L A D U N G

                                an die Aktionäre

         für die am Donnerstag, den 22. Juni 2017, um 10.00 Uhr (MESZ)
                       in der Wiener Stadthalle, Halle F,
                  Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Österreich
                                 stattfindende

                          ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
                                      der
                        Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
                               ISIN AT0000606306

                                A. TAGESORDNUNG


  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
     Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2016, des
     Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie des Corporate
     Governance-Berichts des Vorstands.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Geschäftsjahr 2016.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2016.
  4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
     Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.
     5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
     Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018.
     6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
                         B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
     Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 1. Juni 2017 auf der
     Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com (Investor
     Relations/Veranstaltungen/ Hauptversammlung 2017) zugänglich:


* Jahresabschluss 2016 samt Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht 2016,
* Konzernabschluss 2016 samt Konzernlagebericht,
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6,
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
  Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt
  Lebenslauf,
* vollständiger Text dieser Einberufung,
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.
                     C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
                                 HAUPTVERSAMMLUNG
  Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
  Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
  Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
  Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
  am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag).
  Dieser Nachweisstichtag ist der 12. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme
  an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär
  ist und dies der Gesellschaft nachweist.
  Nachweis des Anteilsbesitzes
  Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
  Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
  Gesellschaft spätestens am 19. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf
  einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss,
  nachzuweisen:
  (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
  per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
  Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
  Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
  per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
  elektronischen Signatur:  anmeldung.rbi@hauptversammlung.at
  per SWIFT: RZBAATWWXXX,
  Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E
  bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben


  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
     gemäß § 15 Abs 2 genügen lässt

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83,
per E-Mail:  anmeldung.rbi@hauptversammlung.at,
wobei die Depotbestätigung als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF)
anzuschließen ist

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:


* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
  Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
  Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000606306,
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben
  genannten Nachweisstichtag, das ist der 12. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ),
  bezieht.
  Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
  Hauptversammlung.
                     D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
                          GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG
  Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
  Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
  und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
  Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich
  verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
  Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
  Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 1. Juni 2017 der
  Gesellschaft, an Raiffeisen Bank International AG,
  Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030
  Wien, Österreich, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
  Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss
  (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
  Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung
  gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die
  antragstellenden Aktionäre
  (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
  ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum
  Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
  Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
  Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen
  über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln,
  müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen.
  Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
  Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
  Beschlussvorschläge
  Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
  erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
  Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
  Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
  anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
  oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
  Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
  spätestens am 12. Juni 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1
  8900 500 83, per E-Mail an  anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses
  Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist,
  oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group
  Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht.
  Bei einem Vorschlag zu Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6)
  treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärungen der
  vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG. Die
  vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen
  oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die
  Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit
  den rechtlichen Werten zu erklären. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in
  einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
  Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist
  die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum
  Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
  darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen
  Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren
  Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1
  % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag
  beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
  auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
  Auskunftsrecht
  Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
  Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
  Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf
  verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
  geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
  erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
  Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
  110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
  www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
  2017) zugänglich.
                       E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
  Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
  das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
  Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
  vertritt.
  Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
  juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
  bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden
  Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
  Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für
  die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
  Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
  persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 20. Juni 2017 an
  einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen:
  per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83,
  per E-Mail:  anmeldung.rbi@hauptversammlung.at,
  wobei die Vollmacht als eingescannter Anhang (z.B. PDF) dem E-Mail
  anzuschließen ist,
  per SWIFT: RZBAATWWXXX,
  Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E
  bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder
  per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
  Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
  Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
  Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
  Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich,
  als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung auf der
  Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer
  direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Mobil-
  Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail:  michael.knap@iva.or.at.
  Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist
  die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Allfällige
  Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu geben.
  Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein IVA-
  Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf
  Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
  www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
  2017) abrufbar.
  Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
  Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
  Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
  Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
  sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
                     F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
  Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
  Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende
  stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine
  Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 18.
  Mai 2017 396.846 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte
  zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot.
  Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum
  Stichtag 18. Mai 2017 328.542.775. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
                         G. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
  Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
  die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
  einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen
  amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
  auszuweisen.
  Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).
  Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
  erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
  möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
  Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
  zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
  Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den
  Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet
  wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht
  mitbringen.
  Wien, im Mai 2017
                                   Der Vorstand
                                       der
                         Raiffeisen Bank International AG




Rückfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler
Head of Management Secretariat
Raiffeisen Bank International AG
+43 1 71707 - 3449 
gregor.hoepler@rbinternational.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/12/10004873/0/oHV_2017_Einladung.pdf


Emittent:    Raiffeisen Bank International AG
             Am Stadtpark  9
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 1 71707-2089
FAX:         +43 1 71707-2138
Email:        ir@rbinternational.com
WWW:      www.rbinternational.com 
ISIN:        AT0000606306
Indizes:     ATX
Börsen:      Wien, Luxembourg Stock Exchange
Sprache:     Deutsch

Original-Content von: Raiffeisen Bank International AG, übermittelt durch news aktuell

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