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Börnsen/Grütters: Klarheit für den Kulturgutschutz - große Leistung der Bundesregierung

Berlin (ots)

Anlässlich des Beschlusses des Bundeskabinetts zum
UNESCO-Übereinkommen von 1970 zum Schutz des Kulturgutes erklären der
kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB, und die Obfrau der Arbeitsgruppe 
Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters MdB:
Noch vor Ablauf der ersten hundert Tage in seinem Amt hat der 
Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, eines der 
zentralen Ziele seines Programms verwirklicht: Der Entwurf eines 
Vertragsgesetzes zum UNESCO-Übereinkommen vom 14. November 1970 gegen
den illegalen Handel mit Kunstgütern setzt einen längst überfälligen 
Schlusspunkt unter eine über dreißig Jahre dauernde Diskussion.
Das Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der 
rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut fordert
von den Vertragsstaaten, alles zu unternehmen, um das eigene 
Kulturgut vor Raubgrabungen, Diebstahl und unzulässiger Ausfuhr zu 
schützen. Gleichzeitig sind die Vertragsstaaten verpflichtet, den 
Import von Kulturgütern hinreichend zu überwachen und für die 
Rückgabe unrechtmäßig importierten Kulturgutes zu sorgen.
Deutschland kann sich als wichtiger Standort des Kunst- und 
Antiquitätenhandels nicht den Verpflichtungen eines Übereinkommens 
entziehen, das mit immerhin 109 Vertragsstaaten als allgemeiner 
Standard des Internationalen Kulturgüterschutzes gilt. Es war höchste
Zeit, die strittigen Fragen, die die Ratifizierung so lange 
aufgehalten haben, einvernehmlich im Interesse der Sache zu klären.
Dies ist dem Staatsminister überzeugend gelungen: Mit dem 
Vertragsgesetz hat die Bundesregierung einen ausgewogenen Beschluss 
gefasst, der einerseits dem Kulturschutz wirksam dient und 
andererseits die ehrlichen Akteure im Kunsthandel nicht über Gebühr 
belastet. So sind die lange umstrittenen Aufzeichnungspflichten für 
gewerbliche Kunsthändler und Versteigerer so gestaltet, dass sie mit 
bereits vorhandenen Aufzeichnungspflichten im Steuer- und 
Handelsrecht korrespondieren. Damit konnten endlich jahrelange 
Bedenken ausgeräumt werden.
Mit der Umsetzung des UNESCO-Abkommens stellt die Bundesregierung 
erneut unter Beweis, welch hohen Stellenwert sie der Kulturpolitik 
einräumt und trägt gleichzeitig entscheidend zur Seriosität des 
Kunst- und Kulturstandortes Deutschland bei.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax:      (030) 227-56660
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