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Neue Ratgeberseite bei moebel.de liefert alle Infos zur Rauchmelderpflicht

Neue Ratgeberseite bei moebel.de liefert alle Infos zur Rauchmelderpflicht
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Hamburg (ots)

Rauchmelder können Leben retten - genau deshalb gibt es vom Gesetzgeber auch eine Rauchmelderpflicht in Deutschland. Aber was bedeutet das für den Mieter und was heißt es für den Eigentümer? Eine Frage, die nicht leicht zu beantworten ist, da die Entscheidung über diese Pflicht in den einzelnen Bundesländern liegt. Fakt ist: Für Neubauten gilt die Rauchmelderpflicht in Gesamtdeutschland, bei Bestandsbauten gibt es unterschiedliche Regelungen. Das Einrichtungsportal moebel.de hat deshalb auf einer praktischen Ratgeberseite für den Verbraucher alle Informationen zu diesem wichtigen Thema zusammengetragen.

Eine Pflicht klingt erst einmal nicht positiv, doch die Rauchmelderpflicht ist genau das: Sie soll Leben retten - vor allem nachts. Denn während wir schlafen, funktioniert unser Geruchssinn nur sehr eingeschränkt. Deshalb geben Rauchmelder bei Rauchentwicklung schon nach kurzer Zeit Warntöne ab, damit man sich und seine Familie bei einem Brand möglichst frühzeitig in Sicherheit bringen und die Feuerwehr rufen kann. Wichtig sind die Rauchwarnmelder auch, um im Falle eines Falles nicht den Versicherungsschutz zu verlieren.

Die Rauchmelderpflicht gilt in Deutschland für alle Neubauten. Doch was Bestandsbauten angeht, gibt es deutschlandweit keine einheitliche Gesetzgebung, denn sie obliegt einer Entscheidung auf Länderebene. In manchen Bundesländern gilt sie schon, in anderen soll die Pflicht erst im Jahr 2020 eingeführt werden.

moebel.de hat deshalb als Service für Mieter und Eigentümer alle relevanten Fakten zusammengetragen und dafür eine praktische - und natürlich werbefreie - Ratgeberseite erstellt. Das Einrichtungsportal informiert dort über die Gesetzgebung in den einzelnen Bundesländern, erklärt, woran sich Qualitätsrauchmelder erkennen lassen und gibt Tipps zur richtigen Montage und Wartung der kleinen Lebensretter.

Verbraucher finden den Ratgeber zur Rauchmelderpflicht von moebel.de unter https://www.moebel.de/rauchmelderpflicht/

Pressekontakt:

Irin Rodatz
Senior PR-Managerin
E-Mail: irin.rodatz@moebel.de
Telefon: 040-210 910 752

moebel.de Einrichten & Wohnen AG
Gertrudenstraße 3
20095 Hamburg

Web: www.moebel.de

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