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Heilbronner Stimme: Bundeswehr-Kaserne Pfullendorf: Bußgeld wegen Tanzstange

Heilbronn (ots)

Pfullendorf - Im Zusammenhang mit Vorgängen in der Ausbildungskaserne in Pfullendorf (Baden-Württemberg) hat die Staatsanwaltschaft zwar kein Verfahren wegen sexueller Delikte eingeleitet. Tatsächlich wurde aber ein Major der Staufer-Kaserne von seiner Dienstaufsicht mit einer Disziplinarbuße in Höhe von 450 Euro belegt. Grund für das Bußgeld ist laut Bericht der Staatsanwaltschaft Hechingen, der der "Heilbronner Stimme" vorliegt, "mangelhafte Dienstaufsicht" durch das Dulden einer Tanzstange in der Kaserne. In dem Bericht heißt es: Da der Major "die Existenz der Tanzstange geduldet hatte, wurde gegen ihn eine Disziplinarbuße von 450,-- Euro verhängt". Eine strafbare Unterlassung sei dem Offizier nicht vorzuwerfen, weil durch die Duldung der Tanzstange keine schwerwiegenden Folgen eingetreten seien. Wörtlich heißt es in dem Bericht: "Eine Strafbarkeit wegen mangelnder Dienstaufsicht nach Paragraph 41 WStG ist jedenfalls deshalb nicht gegeben, weil schwerwiegende Folgen im Sinne von Paragraph 2 Nr. 3 WStG nicht eingetreten sind." Laut dieser Regelung ist eine schwerwiegende Folge, die eine Strafbarkeit nach dem Wehrstrafgesetz begründen würde, "eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die Schlagkraft der Truppe, Leib oder Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert".

Eine Soldatin, die sich geweigert hatte, an der Stange zu tanzen, hatte Mobbingvorwürfe erhoben und dem Major eine mangelhafte Dienstaufsicht vorgeworfen.

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