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Schlüsseldienst: Tür auf, Steuern runter!

Schlüsseldienst: Tür auf, Steuern runter!
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W. (ots)

Ein Notfall: Die Tür rauscht zu, und der Schlüssel liegt unerreichbar in der Wohnung oder im Haus. In dieser Situation sind viele auf die Hilfe eines Schlüsseldienstes angewiesen. Das kann teuer werden. Der einzige Trost: In der Regel können die Kosten für die professionellen Türöffner als haushaltsnahe Handwerkerleistung von der Steuer abgesetzt werden. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt, was dabei zu beachten ist.

Von der Abflussrohrreinigung über Pflasterarbeiten bis zur Wärmedämmung: Die Liste der steuerlich absetzbaren haushaltsnahen Handwerkertätigkeiten ist lang. Und immer wieder werden neue Arbeiten ausdrücklich in den Katalog aufgenommen. Das gilt auch für die Leistungen eines Schlüsseldienstes, so Christina Georgiadis von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Damit der Fiskus die Schlüsseldienstkosten anerkennt, müssen im Allgemeinen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

   1.  Der Schlüsseldienst muss im Haushalt oder im häuslichen Umfeld
       des jeweiligen Steuerzahlers tätig geworden sein. Dafür kommen
       zum Beispiel Haus- und Wohnungs-, aber auch Gartentüren 
       infrage.
   2.  Der Steuerzahler muss eine ordnungsgemäße Rechnung des 
       Schlüsseldienstes vorweisen können.
   3.  Und er muss den jeweiligen Rechnungsbetrag per Überweisung 
       oder per Kartenzahlung beglichen haben, sodass ein 
       entsprechender Zahlungsbeleg vorliegt. Barzahlungen werden 
       hingegen nicht akzeptiert. Das kann eventuell ein Problem 
       sein, da manche Schlüsseldienste sofort Cash fordern. Deshalb 
       der Tipp der VLH-Expertin: Die oder der Betroffene sollte 
       schon bei der telefonischen Benachrichtigung des Dienstes den 
       Wunsch nach unbarer Zahlung äußern. Die geforderte Summe 
       sollte sich später entweder überweisen lassen; oder aber der 
       Schlüsseldienst verfügt über ein mobiles Gerät, das 
       Kartenzahlungen ermöglicht.

Werden die genannten Voraussetzungen erfüllt, gelten für den Schlüsseldiensteinsatz dieselben steuerlichen Regeln wie bei anderen haushaltsnahen Handwerkerleistungen:

   1. Generell sind 20 Prozent der anfallenden Arbeits- und 
      Anfahrtskosten steuerlich absetzbar.
   2. Materialkosten - zum Beispiel für ein neues Schloss - erkennt 
      das Finanzamt nicht an.
   3. Es können pro Jahr insgesamt maximal 1.200 Euro für 
      haushaltsnahe Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist mit mehr als 900.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH. Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html

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