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Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH

Muss ich oder muss ich nicht? - Achtung Steuererklärung!

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W. (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Fast jedem graut es vor der Steuererklärung. Die ganzen Formulare, die man ausfüllen muss, und dann weiß man nicht genau, was man alles absetzen kann - etliche lassen es lieber gleich. Dabei können eine Menge Bürger mit etwas Mühe richtig Steuern sparen. Außerdem müssen viele sogar eine Steuererklärung abgeben. Wer dazu gehört, weiß Oliver Heinze.

Sprecher: Viele Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Der Grund für diese Pflicht ist eigentlich ganz einfach: Das Finanzamt nimmt nämlich an, dass die Betroffenen noch nicht genug Steuern gezahlt haben. Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, kurz: VLH, kennt einige Fälle, in denen Sie eine Steuererklärung machen müssen.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:29 Min.): "Zum Beispiel wenn Sie neben Ihrem Gehalt Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bekommen haben - etwa Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Oder wenn Sie und Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner Arbeitslohn bezogen haben und einer von Ihnen die Steuerklasse III oder V hat. Außerdem, wenn das Finanzamt Ihnen oder Ihrem Ehe- bzw. Lebenspartner Freibeträge eingetragen hat. Oder wenn Sie geschieden wurden und Sie oder Ihr Ex-Partner im gleichen Jahr wieder geheiratet haben."

Sprecher: Grundsätzlich gilt: Einfach keine Steuererklärung abzugeben, ist keine Lösung. Denn dann können Mahnungen, Zwangsgeld und Verspätungszuschlag drohen.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:20 Min.): "Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 Prozent des festgesetzten Steuerbetrags und maximal 25.000 Euro betragen. Wenn Sie auch den letzten Abgabetermin verstreichen lassen, wird der Finanzbeamte schätzen, wie viel Steuern Sie zahlen müssen, und das fällt meistens eher zu Ungunsten des Steuerzahlers aus. Sie zahlen dann mehr Steuern, als Sie eigentlich müssten."

Sprecher: Die Steuererklärung lohnt sich also für fast jeden. Absetzen kann man zum Beispiel die Ausgaben für den Beruf, sogenannte Werbungskosten, dazu gehören Aufwendungen für Fachbücher, für ein häusliches Arbeitszimmer oder Fahrtkosten. Absetzen kann man auch Kosten für die Kinderbetreuung oder Handwerker, aber auch Spenden und Unterhaltszahlungen. Wem das alles zu kompliziert ist, der kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 900.000 Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz."

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Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html

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