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Muss ich oder muss ich nicht? - Achtung Steuererklärung!

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W. (ots)

Fast jedem graut es vor der Steuererklärung. Die vielen Formulare, die man ausfüllen muss, und dann weiß man nicht genau, was man alles absetzen kann - viele lassen es lieber gleich. Dabei kann man mit etwas Mühe richtig viel Steuern sparen. Außerdem sind die meisten sogar verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wer dazu gehört, weiß Oliver Heinze.

Sprecher: Verdienen Sie als Single in diesem Jahr mehr als 8.652 Euro, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Bei Eheleuten und Lebenspartnerschaften verdoppelt sich die Summe des sogenannten Grundfreibetrags. Doch nur, weil man unter dem Grundfreibetrag bleibt, heißt das nicht, dass man keine Steuererklärung abgeben muss, wie Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH, erklärt.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:34 Min.): "In vielen Fällen müssen Arbeitnehmer dennoch eine Steuererklärung abgeben. Zum Beispiel wenn Sie neben Ihrem Gehalt Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bekommen haben - zum Beispiel Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Oder, wenn Sie und Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner Arbeitslohn bezogen haben und einer von Ihnen die Steuerklasse III oder V hat. Außerdem, wenn das Finanzamt Ihnen oder Ihrem Ehe- bzw. Lebenspartner Freibeträge eingetragen hat. Oder, wenn Sie geschieden wurden und Sie oder Ihr Ex-Partner im gleichen Jahr wieder geheiratet haben."

Sprecher: Grundsätzlich gilt: Einfach keine Steuererklärung abzugeben, ist keine Lösung. Denn dann können Mahnungen, Zwangsgeld und Verspätungszuschlag drohen.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:20 Min.): "Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 Prozent des festgesetzten Steuerbetrags und maximal 25.000 Euro betragen. Wenn Sie auch den letzten Abgabetermin verstreichen lassen, wird der Finanzbeamte schätzen, wie viel Steuern Sie zahlen müssen, und das fällt meistens eher zu Ungunsten des Steuerzahlers aus. Sie zahlen dann mehr Steuern, als Sie eigentlich müssten."

Sprecher: Die Steuererklärung lohnt sich also für fast jeden. Absetzen kann man zum Beispiel die Ausgaben für den Beruf, sogenannte Werbungskosten, dazu gehören Aufwendungen für Fachbücher, für ein häusliches Arbeitszimmer oder Fahrtkosten. Absetzen kann man auch Kosten für die Kinderbetreuung oder Handwerker, aber auch Spenden und Unterhaltszahlungen. Wichtig ist, die Belege mit einzureichen. Wem das alles zu kompliziert ist, der kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 850.000 Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz."

Viele glauben es vielleicht nicht, aber eine Steuererklärung lohnt sich fast für jeden. Mehr Infos, wer eigentlich eine Steuererklärung abgeben muss und was Sie dabei alles beachten müssen, finden Sie auch im Internet unter www.vlh.de.

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Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Tel.:06321/49010
Mail:presse@vlh.de

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