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Kölner Stadt-Anzeiger: Fall Amri: Joachim Stamp, FDP-Fraktionsvize im NRW-Landtag, fordert Innenminister Ralf Jäger (SPD) zum Rücktritt auf

Köln (ots)

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Düsseldorfer Landtag, Joachim Stamp, fordert im Zusammenhang mit der Amri-Affäre die Entlassung des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger. "Aufgrund der fehlenden Bereitschaft des Ministers, Fehler in seinem Verantwortungsbereich einzuräumen und zu analysieren, muss Ministerpräsidentin Kraft sofort reagieren", sagte Stamp dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montagausgabe). Der FDP-Politiker bezieht sich dabei auf einen Vermerk des Landeskriminalamtes in NRW aus dem März 2016, in dem die Abschiebung des späteren Attentäters gemäß Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz angeregt wird. Amri habe ein Attentat im Chat mit Verbündeten angekündigt, die in Libyen für die Terrormiliz Islamischer Staat kämpfen, heißt es in dem achtseitigen Papier, das dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt. In einem arabischen Internet-Blog und auf anderen Webseiten habe er sich darüber informiert, wie er eine Bombe oder Handgranate bauen kann. Auch wenn es bisher noch keine Erkenntnisse gebe, dass Amri sich Sprengstoff oder andere Waffen besorgt habe: Die Tatsache mit eingeschlossen, dass er sich mehrerer Identitäten bediene und zu zahlreichen islamistischen Gefährdern Kontakt habe, rechtfertige eine auf Tatsachen basierende Prognose eines terroristischen Anschlages, schlussfolgerten die LKA-Ermittler laut "Kölner Stadt-Anzeiger". Ein solcher Anschlag jedoch sei, wenn er aus "einem spontanen Impuls heraus" verübt werde, "auch durch engste polizeiliche Maßnahmen" nur schwer zu verhindern und stelle ein "kaum zu kalkulierendes Risiko dar". Es müsse jetzt "dringend aufgeklärt werden, warum Innenminister Jäger trotz der Warnung des LKA kein Abschiebeverfahren gegen Amri eingeleitet hat", sagte der FDP-Innenexperte Stamp: "Der Minister kann sich nicht länger hinter dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern verstecken, denn für ein Abschiebeverfahren nach Paragraph 58a des Aufenthaltsgesetzes hätte er die alleinige Anordnungsbefugnis gehabt." CDU-Fraktionschef Armin Laschet sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Das macht fassungslos: Die LKA-Beamten erkennen die Gefahr, warnen, drängen und wollen mutig alle Register ziehen, um Amri zu stoppen, und der Innenminister lässt sie hängen. Herr Jäger hat all das über Monate gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen - und Frau Kraft sagt, sie könne bei ihrem Innenminister keine Fehler erkennen." Ludger Harmeier, Sprecher des Landesinnenministeriums, sagte dazu auf Anfrage dieser Zeitung: "Der LKA-Vermerk ist nicht neu und enthält auch keine neuen Erkenntnisse. NRW hat auf Grund der damaligen Ermittlungen ein Verfahren nach § 89a beim Generalbundesanwalt angeregt. Dieser hat das Verfahren auf den Generalstaatsanwalt in Berlin übertragen. Die dort sechs Monate durchgeführten Observationen haben den Verdacht aus NRW nicht bestätigt. In vielen Besprechungen auf Landes- und Bundesebene wurde mehrfach geprüft, ob die Voraussetzungen des § 58a im Fall Amri vorlagen. Am Ende wurde eine Abschiebungsanordnung verworfen, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt waren."

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