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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Rückwärtsfahren von Müllwagen: VKU fordert praxisnahe Regelungen

Berlin (ots)

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat den Entwurf der Branchenregel "Abfallsammlung" am 20. Oktober 2015 nicht beschlossen. Damit sind auch die darin enthaltenen Vorschläge, das Rückwärtsfahren von Müllwagen weitestgehend zu verbieten, (zunächst) vom Tisch. In einer Fachkonferenz, die Anfang 2016 stattfinden soll, können die Verbändevertreter der Abfallbranche zum Entwurf ausgiebig Stellung nehmen.

Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): "Verschiedene Punkte in der Branchenregel waren nicht praxisgerecht geregelt. Vor allem die Regelung zum Rückwärtsfahren von Müllwagen war fern jeder Realität. Daher ist es gut, dass die Bedenken der Branche gehört worden sind."

Der Entwurf der Branchenregel geht davon aus, dass Abfallsammeltouren durchgehend so geplant werden müssen, dass keine Rückwärtsfahrten erforderlich sind. Wenn alle Möglichkeiten der Tourenplanung ausgeschöpft sind (schriftliche Dokumentation erforderlich), muss mittels einer Gefährdungsbeurteilung festlegt werden, ob eine gefahrlose Rückwärtsfahrt ausnahmsweise gewährleistet werden kann. Reiche: "Gerade in Großstädten sammeln die Unternehmen den Abfall in tausenden Straßen. Eine Analyse des gesamten Straßennetzes auf die Notwendigkeit des Rückwärtsfahrens hin erfordert einen praktisch nicht zu leistenden Personal- und Bürokratieaufwand. In der täglichen Praxis vor Ort braucht es zudem eine Mindestflexibilität des Personals, weil es regelmäßig zu Änderungen der Sammeltouren kommt, etwa aufgrund von Baustellen, Staus, spontanen Umleitungen, Unfällen und rechtswidrig zugeparkten Straßen."

Reiche weiter: "Für die praktischen Bedürfnisse der Unternehmen und im Sinne einer bürgerfreundlichen Abfallsammlung fordern wir eine Öffnungsklausel in der Branchenregel, die diejenigen technischen Assistenz-Systeme stärker anerkennt, die Unfälle beim Rückwärtsfahren vermeiden."

Hintergrund Branchenregel Abfallwirtschaft:

Derzeit erarbeitet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Branchenregel Abfallwirtschaft. Das Institut der Branchenregel ist ein Novum. Konkret beschreibt die Branchenregel Präventionsmaßnahmen

   - zur Erfüllung der Rechtspflichten zur Verhütung von 
     Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten 
     Gesundheitsgefahren
   - für branchenspezifische Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und 
     Arbeitsplätze.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 245.000 Be-schäftigten wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der Erdgas-, 80 Prozent in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der Wärmeversorgung und 26 Prozent in der Abwasserentsorgung. Sie entsorgen zudem jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 65 Prozent die höchste Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erreicht. Aktuell engagieren sich rund 140 kommunale Unternehmen im Breitbandausbau. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7 Milliarden Euro - damit können dann rund 6,3 Millionen Kunden die Breitbandinfrastruktur kommunaler Unternehmen nutzen.

Pressekontakt:

Geschäftsführer Kommunikation: Carsten Wagner
Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
Fax: +49 30 58580-107
carsten.wagner@vku.de

Pressesprecher: Stefan Luig
Fon: +49 30 58580-226
Mobil: +49 170 8580-226
Fax: +49 30 58580-107
luig@vku.de

Stv. Pressesprecherin: Elisabeth Mader
Fon: +49 30 58580-227
Mobil: +49 170 8580-227
Fax: +49 30 58580-107
mader@vku.de

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10115 Berlin
www.vku.de

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