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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Volksbegehren gegen Turbo-Abi Eine Lücke im Gesetz Martin Fröhlich

Bielefeld (ots)

NRW hat ab heute die Wahl - zweifach. Das Volksbegehren gegen das Abitur nach acht Jahren findet auf zwei Ebenen statt: auf der inhaltlichen, in der es um Schulpolitik geht. Und auf der formellen, in der es um Basisdemokratie, um direkte Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungen geht. Die Argumente für und wider das Turbo-Abi sind ausgetauscht. Dass etwas geändert werden muss, scheint unstrittig. Nur was, das ist unklar. Die Parteien haben Reformvorschläge gemacht. Die Landtagswahl aber findet statt, bevor die Listen am 7. Juni geschlossen werden. So kann es sein, dass die neue Regierung sich mit der großen Streitfrage auseinandersetzen muss. Vorausgesetzt, "G9 jetzt" bringt die knapp 1,1 Millionen Unterschriften zusammen. Fest steht, dass alle, die das Turbo-Abi abschaffen wollen, aktiv werden müssen. Sie müssen in Bürgerbüros und andere Ämter gehen oder online Formulare bestellen. Wahlbenachrichtigungen gibt es nicht. Eigeninitiative ist gefragt. Auch beim Versuch herauszufinden, wann und wo man abstimmen kann. Völlige Freiheit haben die Verwaltungen darin, ob und wie sie auf das Volksbegehren hinweisen. 2011 beschloss der Landtag das Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren. Er wird nachbessern müssen, denn die Kriterien zur Veröffentlichung sollten klar genannt werden. Dass man beim letzten Begehren 1978 nicht über Infos auf Internetseiten nachdachte, ist klar. Heute muss man das.

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