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Neue Westfälische (Bielefeld): Lohngleichheitsgesetz Notwendiges Übel Wolfgang Mulke

Bielefeld (ots)

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Der Slogan bezog sich einst auf die Forderung, Leiharbeiter und Stammpersonal zu denselben Bedingungen zu beschäftigen. Angebracht ist er jedoch auch, wenn es um die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen geht. Denn damit hapert es bisher noch, wie verschiedene Studien zeigen. Dabei müssen beide Geschlechter schon lange gleich behandelt werden. Es ist nur folgerichtig, wenn der Gesetzgeber nun den Druck auf jene Unternehmen erhöht, die diesen Grundsatz missachten. Die nun von der Bundesregierung verabschiedete Regelung für mehr Transparenz bei Löhnen und Gehältern ist ein notwendiges Übel. Sie bürdet die Firmen mehr Bürokratie auf. Aber von einem Ende der Verhandlungsfreiheit bei der Vergütung oder gar einem Eingriff in die Privatsphäre der Beschäftigten durch die Veröffentlichung von Durchschnittsgehältern kann nicht die Rede sein. Anderswo, insbesondere in angloamerikanischen Ländern, gehen Erwerbstätige und Arbeitgeber ganz selbstverständlich offen mit den Entgelten um. Ob das Gesetz aber die von Familienministerin Manuela Schwesig erhoffte Wirkung zeitigt, ist zweifelhaft. Denn der größte Teil der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen geht auf sachliche Gründe wie Teilzeitarbeit der Frauen zurück. Noch mehr verliert das Gesetz durch den Kreis der betroffenen Firmen. Es gilt erst ab einer Betriebsgröße von 200 Beschäftigten. Doch gerade bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen, von denen viele tariflich nicht gebunden sind, geht es eher ungerecht zu als bei Konzernen.

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