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Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte - Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft

Grunderwerbsteuer beim Share Deal

Berlin (ots)

Share Deal - auch in Zukunft noch ein Ansatz zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer?

Weiterhin steigende Steuersätze erhöhen die Relevanz der Grunderwerbsteuer als Rentabilitätsfaktor bei Immobilientransaktionen. Durch passende Gestaltungen im Vorfeld einer Transaktion kann die Steuerlast z.B. mittels eines Share Deals verringert oder ganz vermieden werden.

Immobilientransaktionen unterliegen im Regelfall der Grunderwerbsteuer. Dies gilt sowohl für den direkten Erwerb einer Immobilie im Wege eines Asset-Deals, wie auch für den mittelbaren Erwerb im Wege eines Share-Deals in Bezug auf eine grundstücksbesitzende Kapitalgesellschaft (Objektgesellschaft), wenn hierdurch mindestens 95% der Anteile an der Gesellschaft unmittelbar und/oder mittelbar in der Hand des Investors vereinigt werden ("Fiktion des Eigentümerwechsels"). Auf die für Personengesellschaften geltenden Sondertatbestände wird im Rahmen dieses Beitrags nicht eingegangen.

Weitere Informationen dazu hier: http://buse.de/insights/grunderwerbsteuer-beim-share-deal/

Pressekontakt:

Rechtsanwälte
Heinrich Schmitz und Jossip Hesse
E-Mail:
schmitz@buse.de, hesse@buse.de

Original-Content von: Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte - Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, übermittelt durch news aktuell

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