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Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

HAHN Rechtsanwälte erstreiten beim Landgericht Bonn Ausstiegsmöglichkeit aus Immobiliendarlehen der DSL Bank mit unvollständiger Widerrufsinformation

Hamburg (ots)

Mit Urteil vom 11. Juli 2017 - 17 O 402/16 - hat das Landgericht Bonn die Deutsche Postbank AG zur Rückabwicklung eines sogenannten Neuvertrages verurteilt. Das Landgericht hat sich mit einer Widerrufsinformation der DSL Bank zu einem Immobiliendarlehensvertrag vom 22. September 2010 zu befassen gehabt. Das Landgericht stellte fest, die die streitgegenständliche Widerrufsinformation nicht den gesetzlichen Anforderungen genüge. Es fehlten in dieser die Pflichtangaben zu den Widerrufsfolgen gemäß Artikel 247 Paragraph 2 Satz 1 und 2 EGBGB. Weder habe die Beklagte darauf hingewiesen, dass als Folge des Widerrufs ein bereits ausbezahltes Darlehen zurückzuzahlen und Zinsen zu vergüten seien. Noch enthalte die Widerrufsinformation eine Angabe des pro Tag zu zahlenden Zinsbetrages. Der Kläger aus München wurde von HAHN Rechtsanwälte vertreten.

"Das Urteil des Landgerichts Bonn lässt sich nach unserer Kenntnis auf zahlreiche Darlehensverträgen der DSL Bank nach dem 10. Juni 2010 anwenden", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. "Die DSL Bank weicht mit der streitgegenständlichen Widerrufsinformation in erheblichem Umfang von dem damals gültigen Muster ab. Über die Motive einer solchen "Schludrigkeit" der Bank können wir nur spekulieren. Auf dieses Urteil können sich zahlreiche Kunden der DSL Bank berufen und auf diese Weise über ein neues Niedrigzins-Darlehen ihre Immobilienfinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung sehr vorteilhaft umschulden.

Darlehensnehmer, die in dem fraglichen Zeitraum einen Darlehensvertrag mit der DSL Bank bzw. der Postbank AG geschlossen haben, sollten ihre Widerrufsinformation durch HAHN Rechtsanwälte kostenfrei prüfen lassen", empfiehlt Hahn. "Betroffene Darlehensnehmer sollten ihre Chance zeitnah nutzen. Die historisch noch sehr niedrigen Bauzinsen scheinen zurzeit eher wieder anzusteigen", meint Hahn abschließend.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

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