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Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Landgericht Hamburg verurteilt Commerzbank AG bei dem Schiffsfonds MS "CONTI ARABELLA" zu Schadensersatz

Hamburg (ots)

Das Landgericht Hamburg hat einer Klage gegen die Commerzbank AG durch Urteil vom 27. März 2017 - 318 O 193/16 - wegen Falschberatung bei der CONTI 56. Container Schifffahrts-GmbH & Co. KG MS "CONTI ARABELLA" vollumfänglich in Höhe 15.080,41 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszins stattgegeben. Das Urteil ist seit Anfang Mai 2017 rechtskräftig. Die aus Schwarzenbek stammende Klägerin wird von HAHN Rechtsanwälte vertreten. Das Gericht sah es auch ohne Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Bank ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag schuldhaft verletzt habe, weil sie die Klägerin nicht über die ihr aus der Vermittlung der Beteiligung zufließenden Rückvergütungen aufgeklärt habe. Wegen der die Beklagte treffenden sekundären Beweislast sei das pauschale Bestreiten des Vortrags der Klägerin insofern nicht ausreichend.

"Hinsichtlich zahlreicher Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bei Schiffsfonds ist noch keine absolute Verjährung eingetreten", teilt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte mit. "Das betrifft auch verschiedene CONTI-Schiffsfonds, die von der Commerzbank AG ab Mitte 2017 bzw. in 2018 - so auch der MS"CONTI ARABELLA" - insbesondere an ältere Privatanleger vertrieben wurden." Auch wenn sich einige Banken mit außergerichtlichen Vergleichsangeboten schwer tun, mache - so Hahn - bei eindeutigen Fällen von Falschberatung ein Klageverfahren auch ohne eine eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung Sinn. "Im vorliegenden Fall hat das Landgericht der Klage ohne Beweisaufnahme stattgegeben", erläutert Hahn. "Im Regelfall können mit anlageberatenden Banken zumindest nach Klageerhebung vernünftige Vergleichslösungen erzielt werden", sagt Hahn.

Abschließend rät Anwalt Hahn Anlegern der MS "CONTI ARABELLA" und der beiden Schwesterschiffe - der MS "CONTI DAPHNE" und der MS "CONTI ARIADNE" - zur Eile: "Anleger des Fonds sollten die maximale Verjährungsfrist von zehn Jahren ab Fondsbeitritt überwachen. Hahn empfiehlt daher allen betroffenen Anlegern, sich kurzfristig mit HAHN Rechtsanwälte in Verbindung zu setzen und über die rechtlichen Möglichkeiten der Verjährungshemmung und Anspruchsverfolgung zu informieren.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei. Sie ist ausschließlich auf Seiten von Bankkunden und geschädigten Kapitalanlegern tätig. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit vierzehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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